Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf EUR 5000 begrenzt. Der Garantienehmer trägt in jedem Fall mindestens EUR 300 als Selbstbeteiligung. Der Auszahlungsbetrag darf den Anschaffungspreis nicht übersteigen. Der Auszahlungsbetrag wird entsprechend der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges ersetzt.